AUSLÖSUNG DES ANTRAGSVERFAHRENS
Wichtige Information des KSM-MK
Den Sportvereinen und Stadt- und Gemeindesportverbänden im Märkischen Kreis stehen im Rahmen des Förderprogramms zur „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“ in Summe 500.000,00 € zu. Das Verfahren ist am 26.01.2023 vom LSB offiziell eröffnet worden. Das entsprechende Antragsformular steht unten zum Download bereit. Bis zum 10.03.2023 (24:00 Uhr) besteht die Möglichkeit, einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich digital per Mail an digitalisierung@ksb-mk.de zu schicken. Der aktuelle Freistellungsbescheid des Vereins ist zwingend beizufügen.
Bei der Beantragung sollte sportliche Fairness und eine gewisse Verhältnismäßigkeit an den Tag gelegt werden. Je nach Antragslage müssen bei Überzeichnung Maßstäbe zur Bewertung angelegt werden. Das Windhundverfahren wird keine Anwendung finden.
Spätestens bis zum 10.07.2023 wird im Falle einer Förderung ein Weiterverleitungsvertrag zwischen KSB und Sportverein/Stadt-/Gemeindesportverband geschlossen, der die exakte Höhe der Förderung festschreibt. Nach Erhalt des Vertrages sind für die zu beschaffenden Sachgegenstände zunächst drei Angebote einzuholen (Dokumentation über Bildschirmaufnahmen), dann kann der Kaufvorgang getätigt werden.
Es ist unbedingt zu beachten, dass der Sportverein bzw. der Stadt- oder Gemeindesportverband in Vorkasse treten muss. Auch bleibt nach Einreichung des Verwendungsnachweises beim KSB bis spätestens zum 15.09.2023 das Restrisiko bestehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg Ausgaben als nicht förderfähig einstuft.
Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage des LSB zu finden.
Antragsformular_Vereine_Digitale_Ausstat
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