AUSLÖSUNG DES ANTRAGSVERFAHRENS

Wichtige Information des KSM-MK

Den Sportvereinen und Stadt- und Gemeindesportverbänden im Märkischen Kreis stehen im Rahmen des Förderprogramms zur „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“ in Summe 500.000,00 € zu. Das Verfahren ist am 26.01.2023 vom LSB offiziell eröffnet worden. Das entsprechende Antragsformular steht unten zum Download bereit. Bis zum 10.03.2023 (24:00 Uhr) besteht die Möglichkeit, einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich digital per Mail an digitalisierung@ksb-mk.de zu schicken. Der aktuelle Freistellungsbescheid des Vereins ist zwingend beizufügen.

Bei der Beantragung sollte sportliche Fairness und eine gewisse Verhältnismäßigkeit an den Tag gelegt werden. Je nach Antragslage müssen bei Überzeichnung Maßstäbe zur Bewertung angelegt werden. Das Windhundverfahren wird keine Anwendung finden.

Spätestens bis zum 10.07.2023 wird im Falle einer Förderung ein Weiterverleitungsvertrag zwischen KSB und Sportverein/Stadt-/Gemeindesportverband geschlossen, der die exakte Höhe der Förderung festschreibt. Nach Erhalt des Vertrages sind für die zu beschaffenden Sachgegenstände zunächst drei Angebote einzuholen (Dokumentation über Bildschirmaufnahmen), dann kann der Kaufvorgang getätigt werden.

Es ist unbedingt zu beachten, dass der Sportverein bzw. der Stadt- oder Gemeindesportverband in Vorkasse treten muss. Auch bleibt nach Einreichung des Verwendungsnachweises beim KSB bis spätestens zum 15.09.2023 das Restrisiko bestehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg Ausgaben als nicht förderfähig einstuft.

Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage des LSB zu finden.

Antragsformular_Vereine_Digitale_Ausstat

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Sportabzeichen Verleihung 11.02.2023 um 10 Uhr im Ratssaal

Sportlerehrung 23.04.2023 um 11 Uhr im Rathaus

Einladung Jahreshauptversammlung Stadtsportverband Lüdenscheid e.V.


Datum:            Samstag, den 17. September 2022

Ort:

Ratssaal der Stadt Lüdenscheid
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Beginn:           10:00 Uhr

Einladung und Tagesordnung

Achtung Achtung Achtung

aufgrund des Wetters, wird der Kindertanz um 16:00 Uhr und die Jazz Kids um 17:00 Uhr
in den Sterncenter, 2. Etage (ehemals Garry Weber Geschäft) verlegt.

Es werden aber auch Informanten am Rosengarten sein.

Am 07.06.2022 findet im Rosengarten um 14 Uhr ein Pressetermin zum Thema Sport im Park statt.

Programmübersicht und aktuelle Flyer für Sport im Park

Lüdenscheid vom 11.06. – 09.07.2022

vom 11.06.2022 bis zum 09.07.2022 finden in Lüdenscheid an verschiedenen Standorten die Aktionen Sport im Park statt.

Infos folgen.

Die Veranstaltungen werden Am Honsel, Im Nattenberg Stadion und im Rosengarten statt finden.

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Sport grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr

Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
  • Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer-Regelungen: Grundsätzlich 3G

Bis 1000 Personen (drinnen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)

Bis 1000 Personen (draußen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Keine Maskenpflicht

Über 1000 Personen (drinnen)

  • 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Maskenpflicht! Ohne Ausnahme

Über 1000 Personen (draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Keine Maskenpflicht!

Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Corona und Sport finden Sie weiterhin in unserem Vereinsportal VIBSS Online:

FAQ IN VIBSS ONLINE

Verlegung der Sportlerehrung.

Das Bürgerforum wird leider im April noch nicht zur Verfügung stehen, so dass wir die Sportlerehrung zusammen

mit der Sportabzeichen Verleihung am 07.05.2022 im Nattenbergstadion durchführen werden.