ANPASSUNG DER CORONASCHUTZVERORDNUNG
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist fortgeschrieben worden und hat für den Sport Veränderungen im Bereich der Zuschauerzahlen
bei größeren Veranstaltungen zur Folge. Für Veranstaltungen mit mehr als 750 Personen gilt,
– in Innenräumen maximal 30% der Höchstkapazität ausgenutzt werden darf und insgesamt nicht mehr als 4.000 Personen Zutritt haben dürfen
– im Freien sind es 50% der Höchstkapazität und maximal 10.000 Personen.




Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!